Liebe Tagesmütter und liebe Tagesväter,
heute möchten wir Sie darüber informieren, dass zum 01.08.2020 die laufende Geldleistung pauschalisiert wird. Die Auszahlung erfolgt dann pauschalisiert zum jeweiligen Monatsende.
Dies bedeutet unter anderem, dass in der Regel keine Betreuungszeitnachweise (einige Ausnahmen werden noch beschrieben) zwecks Abrechnung einzureichen sind.
Berechnung der laufenden Geldleistung
Die laufende Geldleistung wird ab 01.08.2020 wie folgt berechnet:
Wöchentliche Betreuungszeit laut Antrag x laufende Geldleistung pro Stunde x 4,33 (durchschnittliche Wochen pro Monat)
Beginnt die Betreuung bis zum 15. eines Monats erhalten Sie die monatliche laufende Geldleistung; beginnt die Betreuung nach dem 15. eines Monats erhalten Sie die hälftige laufende Geldleistung.
Anspruch auf Betreuung
Vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertagespflege oder Kinderkrippe. Eine Bedarfsüberprüfung (Tätigkeitsnachweis der Eltern) für eine Betreuung in der Kindertagespflege ist in dieser Altersgruppe im Umfang bis 25 Std / Woche nicht notwendig.
Beginn der Betreuung / Eingewöhnung
Die Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege und damit die Zahlung der regulären laufenden Geldleistung beginnt am 1.Tag der Betreuung, wobei aus pädagogischen Gesichtspunkten eine Eingewöhnungszeit als Voraussetzung für ein gutes Ankommen des Kindes bei Ihnen gesehen wird. Entsprechende Vereinbarungen treffen Sie bitte mit den Eltern des Kindes.
Die Eltern zahlen mit Beginn der Betreuung den entsprechenden Kostenbeitrag, entsprechend den bewilligten Betreuungszeiten (die Eingewöhnungspauschale entfällt!).
Betreuungsfreie Zeit / „Urlaub“
Weiterhin haben Sie Anspruch auf vier Wochen betreuungsfreie Zeit im Kalenderjahr.Sie führen einen Urlaubs- und Krankheitskalender (siehe Anlage), der auf Verlangen der Fachstelle Kindertagespflege vorzulegen ist.
In jedem Fall ist der Kalender am jeweiligen Jahresende der zuständigen Mitarbeiterin / dem zuständigen Mitarbeiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zuzuleiten.
Für den Fall, dass Sie mehr als die finanzierten betreuungsfreien Tage in Anspruch genommen haben, erfolgt für die überschrittenen Tage jeweils eine Kürzung der Pauschale von 1/30 je betreutem Kind. Sie sind verpflichtet, überschrittene betreuungsfreie Tage umgehend der Wirtschaftlichen Jugendhilfe mitzuteilen.
Krankheit
Im Krankheitsfall erhalten Sie weiterhin die laufende Geldleistung im Rahmen der bewilligten Förderung für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr. Sie führen einen Urlaubs- und Krankheitskalender (siehe Anlage), der auf Verlangen der Fachstelle Kindertagespflege vorzulegen ist.
In jedem Fall ist der Kalender am jeweiligen Jahresende der zuständigen Mitarbeiterin / dem zuständigen Mitarbeiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zuzuleiten.
Für den Fall, dass Sie mehr als die finanzierten Krankheitszeiten in Anspruch genommen haben, erfolgt für die überschrittenen Tage jeweils eine Kürzung der Pauschale von 1/30 je betreutem Kind. Sie sind verpflichtet, überschrittene Krankheitstage umgehend der Wirtschaftlichen Jugendhilfe mitzuteilen.
Pädagogische Tage
Mit Einführung der Pauschalisierung wird es im Durschnitt zu leicht erhöhten monatlichen Auszahlungen kommen. Auf diesem Hintergrund ist die Entscheidung getroffen worden, dass pädagogische Tage ab 01.08.2020 nicht mehr finanziell gefördert werden.
Vorlage von Betreuungszeitnachweisen
Randzeiten und Nachpauschalen müssen weiterhin zwecks Abrechnung über einen Betreuungszeitnachweis geltend gemacht werden.
Ein Betreuungszeitnachweis ist auch erforderlich bei Übernahme einer Vertretung. Bitte die zu vertretende Kindertagespflegeperson namentlich benennen. Die tatsächlich erbrachten Betreuungszeiten werden mit VT gekennzeichnet.
Anträge
In der Anlage erhalten Sie den überarbeiteten Antrag auf Förderung in Kindertagespflege ab 01.08.2020 zur Kenntnis.
Änderungen in den Betreuungszeiten sowie das Ende der Betreuung werden weiterhin über den Änderungsantrag Kindertagespflege dokumentiert.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Fachstelle Kindertagespflege
Landkreis Fulda
Fachstelle Kindertagespflege
Frau Hohmann
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Tel. 0661 6006–9528
Landkreis Fulda
Fachstelle Kindertagespflege
Frau Krack-Drinnenberg
Am Anger 4
36088 Hünfeld
Tel. 0661 6006–9554