Tages­mut­ter / ‑vater werden

Infor­ma­tio­nen zur Kin­der­ta­ges­pfle­ge in Stadt und Land­kreis Fulda

Die Kin­der­ta­ges­pfle­ge ist ein fami­li­en­ana­lo­ges Betreuungsangebot.

Im Bereich der Betreu­ung von Kin­dern unter drei Jah­ren ist die Kin­der­ta­ges­pfle­ge eine wich­ti­ge Säu­le der Kin­der­be­treu­ung. Die Betreu­ung im Rah­men von Kin­der­ta­ges­pfle­ge ist ein gleich­ran­gi­ges Betreu­ungs­an­ge­bot zur Kin­dekrip­pe. Eltern kön­nen zwi­schen den bei­den Betreu­ungs­for­men die­je­ni­ge aus­wäh­len, die den Bedürf­nis­sen ihrer Kin­der  am bes­ten entspricht.

Wie wer­de ich Kin­der­ta­ges­pfle­ge­per­son in Stadt und Land­kreis Fulda?

Erkun­di­gen Sie sich bit­te, wer in der Fach­stel­le Kin­der­ta­ges­pfle­ge für Sie zustän­dig ist. Dort kön­nen Sie sich bera­ten las­sen und über Fort­bil­dungs­an­ge­bo­te infor­mie­ren. Leben Sie in der Stadt Ful­da, ist die Fach­stel­le Kin­der­ta­ges­stel­le des Jugend­am­tes der Stadt Ful­da zustän­dig, leben Sie im Land­kreis Ful­da, die Fach­stel­le Kin­der­ta­ges­pfle­ge des Land­krei­ses Fulda.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen auf der Inter­net­sei­te der Stadt Ful­da und auf der Inter­net­sei­te des Land­krei­ses Fulda

Wenn Sie sich für die Auf­nah­me eines Tages­kin­des inter­es­sie­ren, soll­ten Sie zunächst mit Ihrer Fami­lie über Ihr Vor­ha­ben spre­chen. Ihre Fami­lie soll­te die­sem zustimmen.

Die not­wen­di­ge Eig­nungs­fest­stel­lung erfolgt durch die zustän­di­ge Fach­stel­le Kin­der­ta­ges­pfle­ge der Jugend­äm­ter. Dabei wer­den die per­sön­li­chen und fach­li­chen Vor­aus­set­zun­gen der Kin­der­ta­ges­pfle­ge­per­son sowie kind­ge­rech­te räum­li­che Gege­ben­hei­ten geprüft.

Nach posi­ti­vem Abschluss der Eig­nungs­fest­stel­lung schließt sich ein tätig­keits­vor­be­rei­ten­der Kurs (Grund­qua­li­fi­ka­ti­on) als Kin­der­ta­ges­pfle­ge­per­son mit min­des­tens 160 Unter­richts­ein­hei­ten und ein „Ers­te-Hil­fe-Trai­ning am Kind“ an. Grund­la­ge der Qua­li­fi­ka­ti­on ist das „Kom­pe­tenz­ori­en­tier­te Qua­li­fi­zie­rungs­hand­buch Kin­der­ta­ges­pfle­ge“. Mit erfolg­rei­chem Abschluss der Grund­qua­li­fi­ka­ti­on erhal­ten die Kinder­tages­pflege­personen vom zustän­di­gen Jugend­amt die Erlaub­nis zur Kin­der­ta­ges­pfle­ge. Eine Kin­der­ta­ges­pfle­ge­per­son kann laut gül­ti­gem Gesetz bis zu fünf fami­li­en­frem­de Kin­der gleich­zei­tig, ins­ge­samt zehn Kin­der in der Woche betreuen.

Die Bereit­schaft, sich kon­ti­nu­ier­lich wei­ter­zu­bil­den wird vorausgesetzt.

Um das Zer­ti­fi­kat des Bun­des­ver­ban­des zu erhal­ten ist es not­wen­dig, zusätz­lich den tätig­keits­be­glei­ten­den Kurs mit 140 Unter­richts­ein­hei­ten zu besuchen.

Kin­der­ta­ges­pfle­ge im Haus­halt der Kindertagespflegeperson

Hier wird das Kind im Haus­halt der Tages­mut­ter bzw. des Tages­va­ters betreut. Die not­wen­di­ge Erlaub­nis zur Kin­der­ta­ges­pfle­ge wird durch das zustän­di­ge Jugend­amt erteilt. Die Kin­der­ta­ges­pfle­ge­per­son ist selbst­stän­dig tätig.

Kin­der­ta­ges­pfle­ge in ande­ren geeig­ne­ten Räumen

Die Betreu­ung fin­det in ande­ren geeig­ne­ten Räu­men statt. Die hier­für not­wen­di­ge Erlaub­nis erteilt das zustän­di­ge Jugend­amt. Die Kin­der­ta­ges­pfle­ge­per­son ist selbst­stän­dig tätig.

Kin­der­ta­ges­pfle­ge im Haus­halt der Eltern

Hier wer­den die Kin­der im Haus­halt der Eltern betreut. Eine Erlaub­nis zur Kin­der­ta­ges­pfle­ge ist nicht erfor­der­lich. Die Eltern sind gegen­über der Kin­der­ta­ges­pfle­ge­per­son wei­sungs­be­fugt.  In der Regel wird ein Arbeits­ver­trag abgeschlossen.

Die beson­de­re Form der Kin­der­ta­ges­pfle­ge –Zusam­men­schlüs­se

Grund­sätz­lich ist es mög­lich, dass sich zwei Kinder­tages­pflege­personen in geeig­ne­ten Räum­lich­kei­ten zusam­men­schlie­ßen. Hier­bei ist zu beach­ten, dass die Tages­kin­der der jewei­li­gen Kin­der­ta­ges­pfle­ge­per­son sowohl ver­trag­lich als auch päd­ago­gisch zuzu­ord­nen sind.

Die jewei­li­ge Fach­stel­le Kin­der­ta­ges­pfle­ge ist bereits in die Vor­über­le­gun­gen miteinzubeziehen.

Gibt es ver­trag­li­che Regelungen?

Wir emp­feh­len der Kin­der­ta­ges­pfle­ge­per­son, eine schrift­li­che pri­va­te Betreu­ungs­ver­ein­ba­rung mit den Eltern abzu­schlie­ßen. Gere­gelt wer­den soll­te unter ande­rem: Betreu­ungs­ort und –zeit, Urlaubs- und Aus­fall­zei­ten, even­tu­el­le Ver­tre­tun­gen, Kün­di­gungs­fris­ten, Ver­si­che­run­gen, Schwei­ge­pflicht, indi­vi­du­el­le Absprachen.

Des wei­te­ren stel­len die  Eltern beim zustän­di­gen Jugend­amt einen Antrag auf För­de­rung von Kin­der­ta­ges­pfle­ge und zah­len abhän­gig von dem wöchent­li­chen Betreu­ungs­um­fang einen Kos­ten­bei­trag, ori­en­tiert an den Gebüh­ren der Kin­der­ta­ges­stät­ten. Bei gerin­gem Ein­kom­men der Eltern, kann der Kos­ten­bei­trag erlas­sen oder ermä­ßigt werden.

Wie viel kann man verdienen?

Lau­fen­de Geldleistungen:

Mit Vor­la­ge des Antrags auf För­de­rung von Kin­der­ta­ges­pfle­ge erhält die qua­li­fi­zier­te Kin­der­ta­ges­pfle­ge­per­son eine lau­fen­de Geld­leis­tung des zustän­di­gen Jugend­am­tes der Stadt oder des Land­krei­ses Fulda.

Die Höhe der lau­fen­den Geld­leis­tun­gen für die zu betreu­en­den Kin­der erfra­gen Sie bit­te bei der zustän­di­gen Fach­stel­le Kin­der­ta­ges­pfle­ge bei der Stadt oder dem Land­kreis Fulda.

Hin­zu kom­men die Über­nah­me der Bei­trä­ge zu der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung sowie die hälf­ti­ge Erstat­tung der nach­ge­wie­se­nen Auf­wen­dun­gen zu einer ange­mes­se­nen Renten‑, Kran­ken- und Pflegeversicherung.

Grund­vorraus­set­zung für bei­de Geld­leis­tun­gen sind:

  • eine Erlaub­nis zur Kin­der­ta­ges­pfle­ge nach § 43 SGB VIII
  • die Grund­qua­li­fi­zie­rung zur Kin­der­ta­ges­pfle­ge­per­son im Umfang von min­des­tens 160 Unter­richts­ein­hei­ten nach dem „Kom­pe­tenz­ori­en­tier­ten Qua­li­fi­zie­rungs­hand­buch Kin­der­ta­ges­pfle­ge (QHB)“ sowie ein „Ers­te-Hil­fe-Trai­ning am Kind“
  • die Ver­pflich­tung, in jedem Kalen­der­jahr min­des­tens 20 Unter­richts­ein­hei­ten in Auf­bau­qua­li­fi­zie­rungs­kur­sen nachzuweisen

Bei wei­te­ren Fra­gen wen­den Sie sich bit­te an die Geschäfts­stel­le des Tages-Eltern-Ful­da e.V.,

Tel.: 0661–95 270 310, info@tages-eltern-fulda.de oder die für Sie zustän­di­gen Fach­stel­len Kindertagespflege.

Stand Janu­ar 2024 — Anga­ben ohne Gewähr.

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