Informationen zur Kindertagespflege in Stadt und Landkreis Fulda
Die Kindertagespflege ist ein familienanaloges Betreuungsangebot.
Im Bereich der Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist die Kindertagespflege eine wichtige Säule der Kinderbetreuung. Die Betreuung im Rahmen von Kindertagespflege ist ein gleichrangiges Betreuungsangebot zur Kindekrippe. Eltern können zwischen den beiden Betreuungsformen diejenige auswählen, die den Bedürfnissen ihrer Kinder am besten entspricht.
Wie werde ich Kindertagespflegeperson in Stadt und Landkreis Fulda?
Erkundigen Sie sich bitte, wer in der Fachstelle Kindertagespflege für Sie zuständig ist. Dort können Sie sich beraten lassen und über Fortbildungsangebote informieren. Leben Sie in der Stadt Fulda, ist die Fachstelle Kindertagesstelle des Jugendamtes der Stadt Fulda zuständig, leben Sie im Landkreis Fulda, die Fachstelle Kindertagespflege des Landkreises Fulda.
Weitere Informationen auf der Internetseite der Stadt Fulda und auf der Internetseite des Landkreises Fulda
Wenn Sie sich für die Aufnahme eines Tageskindes interessieren, sollten Sie zunächst mit Ihrer Familie über Ihr Vorhaben sprechen. Ihre Familie sollte diesem zustimmen.
Die notwendige Eignungsfeststellung erfolgt durch die zuständige Fachstelle Kindertagespflege der Jugendämter. Dabei werden die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen der Kindertagespflegeperson sowie kindgerechte räumliche Gegebenheiten geprüft.
Nach positivem Abschluss der Eignungsfeststellung schließt sich ein tätigkeitsvorbereitender Kurs (Grundqualifikation) als Kindertagespflegeperson mit mindestens 160 Unterrichtseinheiten und ein „Erste-Hilfe-Training am Kind“ an. Grundlage der Qualifikation ist das „Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“. Mit erfolgreichem Abschluss der Grundqualifikation erhalten die Kindertagespflegepersonen vom zuständigen Jugendamt die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Eine Kindertagespflegeperson kann laut gültigem Gesetz bis zu fünf familienfremde Kinder gleichzeitig, insgesamt zehn Kinder in der Woche betreuen.
Die Bereitschaft, sich kontinuierlich weiterzubilden wird vorausgesetzt.
Um das Zertifikat des Bundesverbandes zu erhalten ist es notwendig, zusätzlich den tätigkeitsbegleitenden Kurs mit 140 Unterrichtseinheiten zu besuchen.
Kindertagespflege im Haushalt der Kindertagespflegeperson
Hier wird das Kind im Haushalt der Tagesmutter bzw. des Tagesvaters betreut. Die notwendige Erlaubnis zur Kindertagespflege wird durch das zuständige Jugendamt erteilt. Die Kindertagespflegeperson ist selbstständig tätig.
Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen
Die Betreuung findet in anderen geeigneten Räumen statt. Die hierfür notwendige Erlaubnis erteilt das zuständige Jugendamt. Die Kindertagespflegeperson ist selbstständig tätig.
Kindertagespflege im Haushalt der Eltern
Hier werden die Kinder im Haushalt der Eltern betreut. Eine Erlaubnis zur Kindertagespflege ist nicht erforderlich. Die Eltern sind gegenüber der Kindertagespflegeperson weisungsbefugt. In der Regel wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen.
Die besondere Form der Kindertagespflege –Zusammenschlüsse
Grundsätzlich ist es möglich, dass sich zwei Kindertagespflegepersonen in geeigneten Räumlichkeiten zusammenschließen. Hierbei ist zu beachten, dass die Tageskinder der jeweiligen Kindertagespflegeperson sowohl vertraglich als auch pädagogisch zuzuordnen sind.
Die jeweilige Fachstelle Kindertagespflege ist bereits in die Vorüberlegungen miteinzubeziehen.
Gibt es vertragliche Regelungen?
Wir empfehlen der Kindertagespflegeperson, eine schriftliche private Betreuungsvereinbarung mit den Eltern abzuschließen. Geregelt werden sollte unter anderem: Betreuungsort und –zeit, Urlaubs- und Ausfallzeiten, eventuelle Vertretungen, Kündigungsfristen, Versicherungen, Schweigepflicht, individuelle Absprachen.
Des weiteren stellen die Eltern beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Förderung von Kindertagespflege und zahlen abhängig von dem wöchentlichen Betreuungsumfang einen Kostenbeitrag, orientiert an den Gebühren der Kindertagesstätten. Bei geringem Einkommen der Eltern, kann der Kostenbeitrag erlassen oder ermäßigt werden.
Wie viel kann man verdienen?
Laufende Geldleistungen:
Mit Vorlage des Antrags auf Förderung von Kindertagespflege erhält die qualifizierte Kindertagespflegeperson eine laufende Geldleistung des zuständigen Jugendamtes der Stadt oder des Landkreises Fulda.
Die Höhe der laufenden Geldleistungen für die zu betreuenden Kinder erfragen Sie bitte bei der zuständigen Fachstelle Kindertagespflege bei der Stadt oder dem Landkreis Fulda.
Hinzu kommen die Übernahme der Beiträge zu der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Renten‑, Kranken- und Pflegeversicherung.
Grundvorraussetzung für beide Geldleistungen sind:
- eine Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII
- die Grundqualifizierung zur Kindertagespflegeperson im Umfang von mindestens 160 Unterrichtseinheiten nach dem „Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)“ sowie ein „Erste-Hilfe-Training am Kind“
- die Verpflichtung, in jedem Kalenderjahr mindestens 20 Unterrichtseinheiten in Aufbauqualifizierungskursen nachzuweisen
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Tages-Eltern-Fulda e.V.,
Tel.: 0661–95 270 310, info@tages-eltern-fulda.de oder die für Sie zuständigen Fachstellen Kindertagespflege.
Stand Januar 2024 — Angaben ohne Gewähr.