Die besondere Form der Kindertagespflege - Großtagespflege
In einigen Bundesländern wird mehreren Tagespflegepersonen eine Genehmigung zur gemeinschaftlichen Betreuung von mehr als fünf Kindern erteilt. Die Betreuung kann auch in extra angemieteten Räumen stattfinden. In der Regel wird dies als "Großtagespflege" bezeichnet.
Unter Umständen gibt es für die Erlaubnis für eine Großtagespflegestelle besondere Auflagen, z. B. bezüglich der baulichen Gegebenheiten, der Qualifikation der Tagespflegeperson. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Jugendamt nach den Bedingungen vor Ort.